
Lexikon Online ᐅBonus: 1. Im Geschäftsverkehr allgemein: Vergütungen, die den Abnehmern als Treueprämie nachträglich (z.B. halbjährlich oder am. (lateinisch für „gut“) steht für: Bonuszahlung, als Kurzform: Zahlung zusätzlich zu einem Gehalt oder Grundgehalt. Rabatt, Vergütung oder kostenlose Zugabe, die dem Kunden nachträglich gewährt wird. Un rapport du socialiste belge Saïd El Khadraoui propose de les encadrer et de limiter les bonus. Parlamentsberichterstatter Saïd El Khadraoui (Sozialisten.